| Sie können die Klinik als Privatpatient
in An-
spruch nehmen. Die Kosten für den Aufent-
halt übernehmen auf Antrag und mit ärzt-
lichem Attest alle privaten Krankenversiche-
rungen, die Beihilfe und die Postbeamten-
krankenkasse.
Für Beihilfeberechtigte:
Hier gilt, dass die Klinik am Leisberg als Akut-
klinik beihilfefähig nach der Beihilfeverord-
nung ist.
Nehmen Sie bitte vor Beginn der Behandlung Kontakt mit Ihrer zuständigen
Beihilfestelle auf.
Für Mitglieder der PBeaKK:
Mit der Postbeamtenkrankenkasse (Deutsche Post, Telekom) bestehen
Vereinbarungen, so dass nach Rücksprache mit der zuständigen
Kostenstelle eine Aufnahme möglich ist.
Gesetzliche Krankenkassen:
Für Mitglieder einer RVO-Kasse (z.B. AOK) oder von Ersatzkassen
gilt, dass in der Regel die Kosten für eine Behandlung in
der Klinik am Leisberg nicht übernommen werden. Die Krankenkassen
unterscheiden sich jedoch sehr stark darin, wie sie den individuellen
Einzelfall beachten und einer Kostenüber-
nahme als Einzelfallregelung zustimmen. Ein besonderer Fall besteht
etwa dann, wenn Sie nur bei uns ein medizinisch notwendiges Behandlungsangebot
erhalten.
Vorherige Kostenübernahme
Sie beantragen vor Beginn der Behandlung eine Leistungszusage
bei Ihrer Versicherung.
Mit der schriftlichen Zusage der Versicherung besteht eine Leistungspflicht
für eine statio-
näre Behandlung. Diese Leistungszusage läuft bei einigen
Kassen unbürokratisch. Bei Vorlage einer Einweisung wird
eine Kosten-
übernahme zunächst für 2 oder 3 Wochen gewährt,
bei Bedarf wird verlängert. Andere Versicherungen fordern
vor der Aufnahme eine aussagefähige ärztliche Begründung
(Attest), das dem Gutachter der Kranken-
kasse vorgelegt wird.
Das ärztliche Attest
Aus dem Attest muss die medizinische Not-
wendigkeit einer stationären Behandlung deutlich werden (vor
allem durch die Dia-
gnose).
Weiterhin wird immer die Frage geprüft, ob die ambulanten
Möglichkeiten ausgeschöpft wurden. Wurde keine ambulante
Psycho-
therapie gemacht, dann muss dieser Punkt besonders begründet
werden!
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